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Stornierungsbedingungen
Liebe Gäste,
für unsere Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts im § 552 des BGB.
Demnach wird der Mieter von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses nicht befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Hierzu zählen u.a. Urlaubssperre, Krankheit, Todesfälle, schlechtes Wetter u.v.m..
Für die ersparten Aufwendungen ist der Vermieter gehalten, den Mietzins zu kürzen. Bei längeren Aufenthalten empfehlen wir daher, eine entsprechende Reiseversicherung abzuschließen. Selbstverständlich sind wir bemüht, im Falle einer Absage das Mietobjekt möglichst für den gleichen Zeitraum zu vermieten. Dann entstehen keine Kosten.
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